Schluss mit Vorwürfen wie Rabenmutter oder Herdprämie
Vor einem Jahr, am 1. August 2013, wurden zeitgleich der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz und das Betreuungsgeld eingeführt. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:
„Ein Markenkern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist, dass wir Vertrauen in Eltern setzen und akzeptieren, dass sie eigenverantwortlich und eigenständig darüber entscheiden können, wie sie ihr Leben mit Kindern gestalten. Wir wollen keine „Lufthoheit“ über den Kinderbetten, sondern starke Eltern in ihrer Entscheidung, wie ihre Kinder betreut werden sollen. Gerade kleine Kinder sind unterschiedlich weit entwickelt. Dieser Unterschiedlichkeit der Entwicklung der Kinder müssen wir gerecht werden. Die ideologiegeleiteten Diffamierungen verschiedener Lebensentwürfe mit „Rabenmutter“ oder Bezieher der „Herdprämie“ müssen wir endlich beenden. Daher hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowohl für den massiven Ausbau der Betreuungsplätze für die unter dreijährigen Kinder eingesetzt als auch für eine finanzielle Unterstützung für die Eltern, die ihre Kinder nicht in einer Krippe betreuen lassen wollen.
Beide Maßnahmen sind überaus erfolgreich: Nicht zuletzt durch das starke finanzielle Engagement des Bundes konnte allen Eltern, deren Kinder das erste Lebensjahr vollendet haben, ab dem 1. August 2013 ein Kinderbetreuungsplatz garantiert werden. Mittlerweile werden mehr als 660.000 Kinder unter drei Jahren in einer Krippe oder durch Tagespflegeeltern betreut. Im Vergleich zu den Zahlen vom März 2006, als knapp 290.000 Kinder betreut wurden, ein enormer Aufwuchs.
Da sich Familien heute aber so vielfältig organisieren, dass allein mit dem Ausbau der Krippenplätze nicht allen Wünschen von Eltern Sorge getragen wird, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion als Alternative zur Krippe das Betreuungsgeld durchgesetzt. Auch diese Leistung wird stark nachgefragt: Im ersten Quartal 2014 bezogen 146.000 Eltern das Betreuungsgeld, das derzeit 100 Euro monatlich für einjährige Kinder beträgt. Ab dem 1. August 2014 werden noch mehr Eltern profitieren können: Dann werden 150 Euro monatlich für alle ein- und zweijährigen Kinder gezahlt, die keine Krippe besuchen. Derzeit liegen nach Presseumfragen bundesweit bereits 300.000 Anträge vor.
Auch wenn die Gegner des Betreuungsgeldes es nicht wahr haben wollen und für die Unterfütterung ihrer Argumentation Zahlen über die Nutzung des Betreuungsgeldes heranziehen, die aus Zeiten stammen, als das Betreuungsgeld noch nicht eingeführt war: Das Betreuungsgeld ist kein Bildungsverhinderer, sondern bietet Eltern eine finanzielle Unterstützung, die sich in den ersten Jahren selbst um ihre Kinder kümmern oder die Betreuung privat organisieren wollen. Wir reden über die Betreuung von ein- bis zweijährigen Kleinstkindern. Für diese Kinder ist die familiäre oder familiennahe Betreuung der institutionellen zumindest gleichwertig, wenn nicht gar überlegen. Kinder brauchen gerade in ihrer ersten Lebensphase feste Bezugspersonen und liebevolle Zuwendung, damit sie sich sicher entwickeln und ihre Talente entfalten können. Und liebevolle Zuwendung können alle Eltern ihren Kindern geben – ob mit akademischem oder nicht-akademischen, ob mit oder ohne deutschen kulturellen Hintergrund. Vor allem „bildungsfernen“ Eltern oder Eltern mit einer Zuwanderungsgeschichte diese Fähigkeit abzusprechen, ist nicht nur diskriminierend, sondern unerträglich. Wir bewundern immer die engen Familienbindungen in vielen anderen Ländern. Doch wenn diese Familien dann in Deutschland leben, sollten wir ihnen genau dieses Familienbild und Familienleben nicht vorwerfen.“