Zum Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtages “Kommunalpaket des Bundes sachgerecht und schnell umsetzen“ vom 17. Juli 2015 (Drucksache 18/3211) erklärt der Landesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU Schleswig-Holstein, Dr. Henning Görtz:
Beschlossen ist beschlossen! – Landesregierung muss Beschluss des Landtages zum Kommunalpaket unverzüglich zum Wohle der Kommunen umsetzen
„Beschlossen ist beschlossen! Wenn es, wie von Koalitionsabgeordneten behauptet, SPD, Grünen und SSW im Landtag zu ’schnell‘ ging oder es in Fraktionen zu ‚Missverständnissen‘ gekommen ist, ist es kein Grund für die Landesregierung, Beschlüsse nicht umsetzen zu wollen. Die Kommunen brauchen die 100 Mio. Euro, die der Bund in seinem Investitionspaket für Schleswig-Holstein zur Verfügung stellt, so schnell wie möglich. Es kann nicht auf die Landtagssitzung in zwei Monaten gewartet werden, bis die Regierungskoalitionen sich sortiert haben. Die Landesregierung muss jetzt handeln“, fordert der Chef der CDU-Kommunalpolitiker Dr. Henning Görtz.
„Die den Kommunen im Land zustehenden Mittel aus den sog. „Kommunalpaket“ des Bundes müssen bedarfsorientierter und gerechter als von der SPD-geführten Landesregierung geplant, verteilt werden. Die Bundesregierung hat mit ihrem Gesetz vorgesehen, zusätzliche 3,5 Milliarden Euro, die in einem Sondervermögen eingerichtet werden, für eine weite Palette von Förderbereichen flexibel zu verwenden und damit die Kommunen zu stärken.
Die KPV fordert für die Kreise, Städte und Gemeinden, dass
- die Definition von „finanzschwach“ geändert wird, damit mehr Kommunen in Schleswig-Holstein vom Bundes-Investitionspaket profitieren,
- die Förderbereiche auf Investitionen in Infrastruktur und Krankenhäuser erweitert werden und
- die Landesregierung den Beschluss des Landtages vom 17. Juli unverzüglich umsetzt.“
Hintergrund:
Folgende Maßnahmen sind nach dem Gesetz des Bundes förderfähig:
Krankenhäuser; Straßen (nur Lärmbekämpfung); Städtebau (incl. altersgerechter Umbau und Barriereabbau, ÖPNV); Informationstechnologie (ländliche Räume, um 50 Mbit-Ausbauziel zu erreichen); energetische Sanierung Infrastruktur; Einrichtung frühkindlicher Infrastruktur; energetische Sanierung Schulinfrastruktur und kommunaler/gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung.
Die schleswig-holsteinische Küstenkoalition will sich – entgegen den Absichten der Bundesregierung sowie den Vorstellungen von CDU und KPV – bei den Förderbereichen lediglich auf zwei Maßnahmen beschränken: Einrichtung frühkindlicher Infrastruktur (20% der Mittel) und energetische Sanierung der Schulinfrastruktur (80% der Mittel).
Mit den 3,5 Milliarden Euro soll besonders den finanzschwachen Kommunen geholfen werden. Der Grundgedanke der CDU-geführten Bundesregierung ist es, die Schere zwischen ärmeren und reicheren Kommunen zu schließen. Durch den gewählten Verteilungsschlüssel sollte eigentlich aber auch gewährleistet werden, dass Gemeinden vom Investitionspaket profitieren können, die nicht nur finanzschwach im Sinne der schleswig-holsteinischen Landesregierung sind. Entscheidend sollte sein, ob es Bedarfe in den genannten Förderbereichen gibt.
Aber die SPD-geführte Landesregierung definiert „finanzschwach“ so, dass nur 48 von den rund 1.100 Kommunen in den Genuss einer Förderung kommen sollen, die in den letzten Jahren Fehlbetragszuweisungen erhalten haben.