Die öffentlichen Haushalte haben im Jahr 2014 mit einem deutlichen Überschuss abgeschlossen. Doch auf kommunaler Ebene beobachten wir, dass die Schere zwischen starken und schwachen Kommunen weiter auseinander geht. Ein Indiz hierfür sind die steigenden Kassenkredite der Kommunen. Mit Ausnahme des Jahres 2016 rechnen wir hier bis 2019 weiterhin mit positiven Jahressalden.
Um die Kommunen zu entlasten, bezuschusst der Bund milliardenschwere Sozialleistungen:
- rund 30 Mrd. Euro von 2012 bis 2017 für die Grundsicherung im Alter,
- voraussichtlich 12,8 Mrd. Euro bis zur nächsten Bundestagswahl 2017 für die Kosten der Unterkunft, worin die Sonderentlastung von 2,5 Mrd. Euro noch gar nicht enthalten ist,
- 8,4 Mrd. Euro für die Kinderbetreuung bis 2017, was die ursprüngliche Zusage von 4 Mrd. Euro um mehr als das Doppelte übertrifft,
- zusätzliche Leistungen für die Kommunen in Höhe von jeweils 1 Mrd. Euro 2015 und 2016 sowie in Höhe von 2,5 Mrd. Euro im Jahr 2017.
Wichtig ist uns, dass sowohl starke als auch schwache Kommunen profitieren. Dieses bewährte Modell wird auch bei weiteren Hilfen des Bundes für die Kommunen im Blick behalten – etwa für die ab 2018 geplante Entlastung in Höhe von jährlich 5 Mrd. Euro.
Nach einem Defizit von 75 Mrd. Euro im Jahr 2005 ist es der CDU-geführten Bundesregierung gelungen, den Bundeshaushalt auszugleichen. Zugleich sind die Investitionen des Bundes sogar gestiegen. Die Behauptung, Haushaltskonsolidierung verhindere Investitionen, ist falsch! Da die Kommunen der größte öffentliche Investor in Deutschland sind, ist das Bundesinvestitionspaket in Höhe von 10 Mrd. Euro mit einem starken kommunalen Bezug ein wichtiges Signal. Für finanzschwache Kommunen wird eine besondere Förderung benötigt, um die Kluft zwischen armen und reichen Kommunen zu verringern. Ein wichtiger Schritt ist deshalb das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen mit einem Volumen von 3,5 Mrd. Euro.
Das bestimmende Thema dieser Monate ist der nicht abreißende Strom von Asylantragstellern und Flüchtlingen nach Deutschland. Vor allem die Kommunen leisten Schwerstarbeit. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben in der vergangenen Woche wegweisende Beschlüsse gefällt. Länder und Kommunen erhalten für dieses Jahr eine zusätzliche Milliarde, insgesamt also zwei Milliarden Euro. Für 2016 gibt es eine Vorauszahlung des Bundes auf der Grundlage, dass auch im nächsten Jahr mit 800.000 Flüchtlingen gerechnet wird: 670 Euro pro Verfahrensmonat. Ende 2016 erfolgt eine personenscharfe Spitzabrechnung. Die Länder erhalten die durch die Abschaffung des Betreuungsgeldes freiwerdenden Mittel für familienpolitische Leistungen. Der Bund erhöht für fünf Jahre von 2016 bis 2020 seine Zahlungen für den sozialen Wohnungsbau um jeweils 500 Millionen Euro. Zudem wird der Bund die Länder und Kommunen beim Ausbau der Erstaufnahmeeinrichtungen auf 150.000 Plätze unterstützen. Von geltenden Standards und Regelungen soll abgewichen werden können, um schneller winterfeste Unterkünfte zu errichten. Die Flüchtlingsproblematik wird Bund, Länder und Kommunen in den kommenden Monaten und Jahren stärker fordern als jedes andere Thema.