Berlin. – Die Beratungen bezüglich der einzelnen Vorhaben und deren Priorisierungen im Bundesverkehrswegeplan Bundeswasserstraße 2015 befinden sich in der Endphase. Der Obmann der Arbeitsgruppe für Verkehr und digitale Infrastruktur der CDU/CSU-Fraktion, Gero Storjohann MdB, setzt sich für die Aufnahme des Elbe-Lübeck-Kanals in den vordringlichen Bedarf ein.
Der Elbe-Lübeck-Kanal ist der einzige Kanal, der die Ostsee mit dem europäischen Binnenwassernetz verbindet. Daraus resultiert eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, nicht zuletzt auch für den europäischen Wirtschaftsraum.
Zur Zeit bleiben jedoch viele Transporte aus, weil die Schleusen zu kurz für die Großmotorengüterschiffe und die erforderliche Abladetiefe von 2,80 m nicht gegeben sind – der Elbe-Lübeck-Kanal genügt daher aktuell den Anforderungen einer modernen Binnenschifffahrt nicht.
Um weiterhin eine attraktive Alternative für den LKW-Transport auf der Straße zu sein, bedarf es eines Ausbaus der Schleusen, der Vertiefung des Kanals sowie einer Erhöhung der Brücken. Dadurch soll wieder eine schnelle Passierbarkeit hergestellt werden. Denn der Kanal muss als wichtiger Wirtschaftsfaktor erhalten bleiben und vor allem leistungsfähig sein.
Vorreiter in der Förderung ist die Europäische Union, die den Elbe-Lübeck-Kanal schon in das europäische Kernnetz hochgestuft hat, sodass der Bund mit dem Bundesverkehrswegeplan 2015 nun nachziehen muss.
Gero Storjohann MdB wandte sich deshalb mit seinem Anliegen schriftlich an den Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und machte auf diesem Weg die Relevanz der Aufnahme in den vordringlichen Bedarf deutlich.
„Der Elbe-Lübeck-Kanal darf nicht zum Gewässer für Ruderboote abgestuft werden. Der Elbe-Lübeck-Kanal ist zur schnellen und leistungsfähigen Wasserverbindung zwischen der Hansestadt Hamburg und der Hansestadt Lübeck auszubauen“, so der schleswig-holsteinische Verkehrspolitiker Gero Storjohann.