Berlin. – Die CDU-geführte Koalition im Bund sorgt für Abhilfe bei den Nachwuchssorgen der Freiwilligen Feuerwehren, der Hilfsdienste und des Katastrophenschutzes. Ein Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums sieht vor, dass Einsatzkräfte mit einem regulären Pkw-Führerschein künftig unter erleichterten Bedingungen auch Löschzüge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren dürfen. „Wir arbeiten dafür, dass das Gesetz bereits im März 2011 in Kraft treten kann. Eine schnelle Lösung dient der Arbeit unserer Feuerwehren“, erklärt der Segeberger Bundestagsabgeordnete und zuständige Berichterstatter für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gero Storjohann.
Seit 1999 ist es Inhabern der Führerscheinklasse B (Pkw) aufgrund einer europäischen Richtlinie nicht mehr gestattet, Kraftfahrzeuge über einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen zu führen. Die notwendige Führerschein-Klasse C1 besitzen nur Wenige. Gerade für die Freiwilligen Feuerwehren ist dies ein großes Problem. Ihre Einsatzfahrzeuge sind aus technischen Gründen stetig schwerer geworden – selbst kleine Fahrzeuge übersteigen in der Regel die Grenze von 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. „Der Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums soll nun den vereinfachten Zugang zur Fahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht ermöglichen. Hierdurch werden unsere Kommunen auch finanziell spürbar entlastet“, freut sich Storjohann.
Die neue Regelung wird vorsehen, dass ein Bewerber für den neuen Feuerwehr-Führerschein mindestens seit zwei Jahren im Besitz eines Pkw-Führerscheins sein muss. Außerdem muss eine Einweisung in das Führen von Einsatzfahrzeugen bis 4,75 Tonnen erfolgt sein. Abschließend ist eine praktische Prüfung abzulegen. Wie Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer (CSU) erklärte, sei es zudem vorgesehen, dass die Organisationen darüber hinaus eine interne Einweisung auf Einsatzfahrzeugen mit bis zu 7,5 Tonnen durchführen.
„Es ist wichtig, dass wir die Hürden zum Zugang zu Freiwilligen Feuerwehren senken. Die Feuerwehren leben von Freiwilligkeit. Wir müssen also dafür sorgen, dass möglichst viele auch die entsprechenden Einsatzfahrzeuge fahren können“, erklärt Storjohann. Storjohann ist Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Fragen des Führerscheinwesens.
Der erleichterte Feuerwehr-Führerschein ist eine weitere wichtige Reform des Führerscheinwesens in dieser Legislaturperiode. Zuvor hatte die christlich-liberale Koalition bereits beschlossen, das „Begleitete Fahren ab 17“ in das Dauerrecht zu überführen. Auch im Zweirad-Bereich sind erforderliche Anpassungen an europäisches Recht auf den Weg gebracht worden. Gero Storjohann erklärt hierzu: „Die CDU-geführte Koalition reformiert das Führerscheinwesen dort, wo wir Möglichkeiten zur Modernisierung erkennen. Wir orientieren uns dabei an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger und an Maßstäben der Verkehrssicherheit.“