In Deutschland ist das Petitionsrecht als Grundrecht in Art. 17 Grundgesetz festgeschrieben: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Auch der Deutsche Bundestag hat einen gesonderten Petitionsausschuss, und jedermann kann eine Petition einreichen.
- Erinnerungen
- Biographie
- Privat
- Berlin
- WK Segeberg – Stormarn-Mitte
- Ortspolitik
- Wahlkreis Tour
- Besondere Orte
- Mix – Besonderer Orte
- Ostern am Ahrensburger Schloss
- Der Ruheforst bei Hartenholm
- Der Stadtpark in Norderstedt
- Rundweg um den Großen Segeberger See
- Die Prinzeninsel und das Langloh Moor
- Der Schwanenteich
- Ausflug nach Bad Oldesloe
- Mellingburger und Poppenbüttler Schleuse
- Götzberger Mühle
- Mözen
- Kloster Nütschau
- Wohldorfer Herrenhaus
- Nach Bad Oldesloe
- Der Jersbeker Park
- Der Alte Heidkrug in Kayhude
- Fahrradtouren und Sattelfeste
- Die Barker Heide
- Zugabe – Gastbeitraege
- Videos
- Erinnerungen
- Biographie
- Privat
- Berlin
- WK Segeberg – Stormarn-Mitte
- Ortspolitik
- Wahlkreis Tour
- Besondere Orte
- Mix – Besonderer Orte
- Ostern am Ahrensburger Schloss
- Der Ruheforst bei Hartenholm
- Der Stadtpark in Norderstedt
- Rundweg um den Großen Segeberger See
- Die Prinzeninsel und das Langloh Moor
- Der Schwanenteich
- Ausflug nach Bad Oldesloe
- Mellingburger und Poppenbüttler Schleuse
- Götzberger Mühle
- Mözen
- Kloster Nütschau
- Wohldorfer Herrenhaus
- Nach Bad Oldesloe
- Der Jersbeker Park
- Der Alte Heidkrug in Kayhude
- Fahrradtouren und Sattelfeste
- Die Barker Heide
- Zugabe – Gastbeitraege
- Videos