Bundesförderung für den Stallumbau

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Wer einen Stallumbau plant, sollte schnellstmöglich starten: 40% Bundesförderung sind bis Ende 2021 möglich

Stallumbauten und Stallneubauten, die dem Tierwohl dienen, werden jetzt als Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung mit 40% unterstützt. Dies ist vor allem für die Sauenhaltung relevant, aber auch Baumaßnahmen an Ställen anderer Nutztiere können diesen Bundeszuschuss erhalten. Pro landwirtschaftlichem Betrieb kann ein Projekt mit bis zu 500.000 Euro gefördert werden. Anträge für diese Förderung müssen bis 15. März 2021 gestellt sein und die Baumaßnahmen sollten bis Ende 2021 abgeschlossen sein.

Der Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann (CDU) ruft zur Eile auf: „Die Fristen für die Beantragung sind kurz. Diese Förderung lohnt sich vorrangig für diejenigen, die schon länger planen, ihre Ställe tierfreundlicher zu gestalten. Wenn Sie Konzepte vorliegen haben, dann nutzen Sie jetzt diese hohe Förderung für den Umbau!“

In der Förderung enthalten ist aber auch die Inanspruchnahme einer einzelbetrieblichen Beratung zur Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts.

Sehr wichtig ist dabei, dass die Investitionen nur gefördert werden können, wenn keine Vergrößerung des Tierbestandes damit verbunden ist.

Insbesondere für die Sauenhaltung bietet sich ein Stallumbau an. Die Mindestanforderungen an die Haltung von Sauen wurden mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung strenger geregelt. Insgesamt stehen 300 Millionen Euro in dem Förderprogramm zur Verfügung.

Alle Informationen zur Antragstellung stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter www.ble.de/stallumbau zur Verfügung.