Die Bekanntgabe der geplanten Standorte für die Impfzentren in Schleswig-Holstein sorgt für Unruhe. Im Kreis Segeberg sind als Standorte Kaltenkirchen und Wahlstedt vorgesehen. Norderstedt geht nach der jetzigen Planung leer aus.
Der Bundestagsabgeordnete für den Kreis Segeberg Gero Storjohann (CDU) fordert deshalb Nachbesserungen bei der Planung:
„Es ist lebensfern, dass ein Ballungsraum wie Norderstedt mit insgesamt fast 100.000 Einwohnern kein eigenes Impfzentrum erhält. Das ist ein großer Teil der Einwohner des gesamten Kreises. Auch die Infektionszahlen sind hier am Rande von Hamburg viel höher als auf dem Land. Mehr Impfungen in kürzerer Zeit sind hier also wichtiger als anderswo. Hier muss dringend nachgebessert werden!“
Die Anzahl der Einwohner pro Impfzentrum war zuletzt von 70.000 auf 100.000 hochgesetzt worden.
„Der Kreis Segeberg hat über 270.000 Einwohner in einem ansonsten sehr ländlichen Gebiet mit weiten Wegen. Das allein rechtfertigt ein drittes Impfzentrum im Kreis“, gibt Gero Storjohann außerdem zu bedenken.
Der praktische Aufbau der Corona-Impfzentren in Schleswig-Holstein ist bereits in vollem Gange. Bis zum 15. Dezember 2020 soll in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt ein Impfzentrum bereit stehen. 28 Impfzentren werden es insgesamt, so die augenblickliche Planung.
Kühlaggregate und Verbrauchsmaterial wurden schon frühzeitig bestellt und sind teilweise schon ausgeliefert.
Der Bund trägt über die Gesetzlichen Krankenkassen die Hälfte der Kosten für die Impfzentren. Die andere Hälfte übernimmt das Land Schleswig-Holstein, das eine Anschubfinanzierung von bis zu 50.000 Euro je Zentrum noch im Dezember eingeplant hat.
Den Aufbau und die Koordination der Impfzentren übernimmt in erster Linie die Kassenärztliche Vereinigung. Unterstützt wird sie dabei vom Technischen Hilfswerk (THW), verschiedenen anderen Hilfsorganisationen und der Bundeswehr.
In den Impfzentren Schleswig-Holsteins sollen bald 300.000 Impfungen pro Monat möglich sein. Mobile Impfteams werden in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen unterstützend tätig werden.
Die Impfung bleibt natürlich freiwillig. Wegen der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffes wird noch ein Priorisierungskonzept erarbeitet und vom Bundesgesundheitsministerium im Rahmen einer Verordnung festgelegt werden.