Berlin. – Das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) zum Führerscheintourismus hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann, Mitglied im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages, begrüßt.
Storjohann dazu: „In den vergangenen Jahren ist vermehrt festzustellen, dass bei Führerscheinentzug wegen Alkohols in Deutschland auf das europäische Ausland ausgewichen wird, um dort eine neue Fahrerlaubnis zu erwerben. Dieser EU- Führerschein soll dann in allen Mitgliedsstaaten gelten. Auf diese Weise sollen die deutschen Eignungsvorschriften, insbesondere im Hinblick auf die Medizinisch-psychologische Untersuchung, ausgehebelt werden“.Sogar im Internet werde von zahlreichen Firmen diese Möglichkeit der Umgehung deutschen Rechts umworben, kritisierte der CDU-Verkehrsexperte, der Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion zum Straßenverkehrsrecht ist.Storjohann weiter: „Ich begrüße die Klarstellung des Europäischen Gerichtshofs, dass eine Anerkennung dieser Auslandsführerscheine während einer – von deutschen Gerichten verhängten – Sperrfrist nicht erfolgen muss“. Das Urteil umfasse allerdings nicht das Problem der Umgehung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Es komme nicht nur auf die Sperrfrist, sondern auch darauf an, dass dieses Rechtsinstrument nicht umgangen werde. „Gerade in diesem Bereich blüht aber das verwerfliche Umgehungsgeschäft beim Führerscheintourismus. In diesen Fragen brauchen wir endlich Klarheit. Ich fordere daher die Bundesregierung auf, bei der europäischen Kommission endlich für Rechtssicherheit Sorge zu tragen!“, so Gero Storjohann abschließend.