Berlin. – Autofahrer sollen nach dem Willen der Innenminister der Länder künftig Warnwesten tragen, wenn sie nach einer Panne oder einem Unfall den Wagen verlassen. Eine entsprechende Empfehlung werde die Innenministerkonferenz voraussichtlich bei ihrer Tagung kommende Woche in Stuttgart abgeben. Dies hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann, Mitglied im Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages, in Erfahrung gebracht.
Storjohann dazu: „Ich begrüße eine solche Empfehlung der Innenminister. Personen, die reflektierende Warnwesten tragen, sind nicht nur bei Nacht, sondern auch bei Tageslicht durch die reflektierende Wirkung für andere Verkehrsteilnehmer besser zu erkennen. In Deutschland müssen daher bereits jetzt alle Personen, die an oder auf einer Straße arbeiten, Warnwesten mit reflektierenden Materialien tragen, so etwa Straßenarbeiter, Fahrer und Bedienpersonal von Müllentsorgungs- und Straßenreinigungsfahrzeugen sowie Rettungssanitäter“.Das Tragen von Warnwesten nach einer Panne oder einem Verkehrsunfall sei ein wichtiger Beitrag für mehr Verkehrssicherheit, so der CDU-Bundestagsabgeordnete weiter: „Zur Erhöhung der Sicherheit des Fahrers eines Kraftfahrzeuges ist es daher zu empfehlen, daß auch in der Bundesrepublik Deutschland in allen Kraftfahrzeugen eine Warnweste mitgeführt und nach einer Panne oder einem Verkehrsunfall vom Fahrer angelegt wird“. Sinnvoll wäre es daher, so der Verkehrsexperte weiter, in die StVO eine Verhaltensvorschrift aufzunehmen, die das Mitführen von Warnwesten im Innenraum von Kraftfahrzeugen sowie das Anlegen dieser Warnwesten durch den Fahrer nach einer Panne oder einem Verkehrsunfall in Deutschland verbindlich vorschreibt, wenn der Fahrer das Kraftfahrzeug außerorts verläßt. In vier europäischen Ländern ist es für alle Kraftfahrzeugführer bereits Pflicht, bei einer Fahrzeugpanne oder bei einem Unfall eine Warnweste anzulegen, so etwa seit dem 01. Mai 2005 in Österreich.