Berlin. – In drei Handlungsfeldern ist nach Angaben des CDU-Bundestagsabgeordneten Gero Storjohann bei der Reform der Erbschaftssteuer dringender Änderungsbedarf notwendig.
Verpachtete Betriebe und Flächen sind in die Verschonungsregeln einzubeziehen, um einen leistungsfähigen Pachtmarkt auch in Zukunft zu gewährleisten. Der augenblickliche Vorschlag benachteiligt Zupachtflächen drastisch. Die Folge: statt Wachstumsbetriebe zu stärken käme es zu einer neuen Zersplitterung durch mehr Eigenbewirtschaftung. Abzulehnen ist auch der Vorschlag, die Betriebe erst nach 15 Jahren aus der Verschonungsregel herauszunehmen. 10 Jahre sind genug. So will es auch der Koalitionsvertrag, so wäre auch eine Rechtsgleichheit mit der Höfeverordnung und dem BGB-Pflichtteilsrecht garantiert. Schließlich gibt es eine weitere Ungereimtheit im neuen Recht, die Thematik der Nachversteuerung, wenn z.B. durch einen Krankheitsfall vorzeitig ein Erbende eintritt und die bisherigen Steuerleistungen unberücksichtigt bleiben. Dieses verschuldensabhängige Alles-oder-Nichts-Prinzip muss unter dem Gesichtspunkt größerer Gerechtigkeit zügig überprüft und geändert werden. Die Einführung eines Abschmelzmodells wäre für alle mittelständischen Betriebe auch außerhalb der Landwirtschaft eine vernünftige Lösung, d.h. eine Nachbesteuerung setzt erst zum Zeitpunkt der Veränderung ein. Die drei Korrekturen, so der Abgeordnete Gero Storjohann aus Seth, setzt die Erbschafts-steuerpflicht für die Landwirtschaft nicht generell aus, sondern nimmt Rücksicht auf die Notwendigkeit von Strukturveränderungen in den ländlichen Räumen. Wer landwirtschaftliche Flächennutzung als ökonomisch und ökologisch für sinnvoll hält, der muss auch für funktionierende Strukturen sorgen.