Berlin. – Alle Sachverständigen haben sich in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ausgesprochen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der christlich-liberalen Bundesregierung wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten.
„Die breite Zustimmung, die das Vorhaben erfährt, ist uns Motivation. Details werden in weiteren Beratungen in den zuständigen Ausschüssen noch zu klären sein“, erklärt der Segeberger Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann, Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Der Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden sieht vor, dass Aufwendungen in selbstgenutzten Wohngebäuden über einen Zeitraum von zehn Jahren gleichmäßig verteilt wie Sonderausgaben abgezogen werden können. Hierzu ist die erhebliche Verringerung des Energiebedarfs des Gebäudes durch einen Sachverständigen zu bestätigen.
Auch bei vermieteten Wohngebäuden sollen Maßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert werden. Dies soll der Fall sein, wenn durch die Maßnahmen erreicht wird, dass das Gebäude einen Primärenergiebedarf von 85 Prozent eines vergleichbaren Neubaus nicht überschreitet. Steuerpflichtige können über einen Zeitraum von zehn Jahren diese nachträglichen Herstellungskosten in Höhe von jeweils zehn Prozent steuermindernd geltend machen.