Vor dem am morgigen Mittwoch, 4. März 2009, statt findenden „4. Berliner Abend der deutschen Feuerwehren“ rief Gero Storjohann MdB Bundesverkehrsminister Tiefensee nochmals auf, im Interesse der langfristigen Einsatzfähigkeit insbesondere der Freiwilligen Feuerwehren eine Anpassung des Fahrerlaubnisrechts vorzunehmen.
Storjohann, Mitglied des Verkehrsausschusses des deutschen Bundestages und für die CDU/CSU-Fraktion u. a. für Verkehrsrecht zuständig, wies darauf hin, dass der gängige Pkw-Führerschein für Fahrzeuge bis maximal 3,5 t Gewicht gültig ist. Einsatzfahrzeuge sind jedoch oftmals schwerer. Zwar haben die Feuerwehren derzeit noch genügend Mitglieder mit der notwendigen Fahrerlaubnis, da die bisher erworbenen Führerscheinklassen weiterhin gelten und der „alte“ Pkw-Führerschein Klasse 3 für Fahrzeuge bis 7,5 t gültig ist. Doch gerade Nachwuchskräfte könnten nun nicht mehr als Einsatzfahrer aktiv werden.Vor diesem Hintergrund sprechen sich sowohl die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag als auch der Bundesrat für eine Ausnahmeregelung aus, um Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren das Fahren mit Einsatzfahrzeugen über 3,5 t zu ermöglichen. Gedacht ist an eine Grenze bis 4,25 t: Damit würde die Einsatzfähigkeit sichergestellt und gleichzeitig der Verkehrssicherheit Rechnung getragen.Storjohann fordert darum von Bundesverkehrsminister Tiefensee, zügig eine Lösung zu erarbeiten: „Die Notwendigkeit zum Handeln ist offensichtlich und die ersten Vorschläge liegen bereits auf dem Tisch“, so Storjohann. Auch in anderen EU-Ländern gebe es entsprechende Ausnahmeregelungen. „Wir müssen den auf ehrenamtliches Engagement angewiesenen Freiwilligen Feuerwehren wieder eine verlässliche Perspektive bieten.“Die Feuerwehren zählen mit über 1,3 Millionen Mitgliedern zu den größten Gefahrenabwehrorganisation in Deutschland.