Berlin. – Schon bald wird es in Deutschland ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger während der zweijährigen Probezeit geben. Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages sprach sich darüber hinaus dafür aus, das absolute Alkoholverbot für junge Fahranfänger neben der Probezeit auch an die Altergrenze von 21 Jahren zu binden.
Dazu Gero Storjohann, Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages und in der CDU/CSU-Fraktion zuständig für Verkehrs-sicherheit: „Junge Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren sind überdurchschnittlich häufig unter Alkoholeinfluss an Unfällen mit Personenschäden beteiligt. So war im Jahr 2005 von jeweils 1.000 beteiligten Kraftfahrzeugführern an Unfällen mit Personenschaden in der Altergruppe der 18- bis 20-jährigen jeder 44. alkoholisiert. Im Vergleich dazu war dies bei den über 24-jährigen durchschnittlich nur jeder 27. Kraftfahrzeugführer. Ein absolutes Alkoholverbot bis zum 21. Lebensjahr für junge Fahranfänger ist daher im Interesse der Verkehrssicherheit sinnvoll“ Der CDU-Verkehrsexperte weiter: „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir jetzt im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages beraten haben, enthält zwei Tatbestände: Verbot des Konsums alkoholischer Getränke bei der Fahrt und Verbot des Antretens der Fahrt unter der Wirkung alkoholischer Getränke. Fahranfänger, die dagegen verstoßen, müssen dann mit einem Bußgeld in Höhe von 125 Euro und zwei Punkten in Flensburg, der Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie der Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre rechnen. Damit ist für alle Fahranfänger klar: Finger weg vom Alkohol!“, so Gero Storjohann abschließend.