Das Petitionsrecht in Deutschland – so geht es

Das Petitionsrecht in Deutschland - so geht es

In Deutschland ist das Petitionsrecht als Grundrecht in Art. 17 Grundgesetz festgeschrieben: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Auch der Deutsche Bundestag hat einen gesonderten Petitionsausschuss, und jedermann kann eine Petition einreichen.