Berlin. – Mit einem Gesetzesantrag will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine flexiblere Regelung für das Schaustellergewerbe durchsetzen.
Dazu der für diesen Antrag federführende CDU-Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann, Mitglied im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages:„Die Attraktivität von Volksfesten lässt immer mehr nach. Die Kosten für die Schausteller aber steigen. Die Union greift diesen Aspekt auf. Wir müssen eine Entlastung für das Schaustellergewerbe erreichen. Hier wollen wir bei den Arbeitsmaschinen und Anhängern der Schausteller ansetzen. So müssen Jahrmarkts- und Zirkuswagen mit einer hohen zulässigen Gesamtmasse alle zwölf Monate zur Hauptuntersuchung und nach zwei Jahren alle sechs Monate zur Sicherheitsüberprüfung. Dies macht aufgrund der hohen Laufleistungen dieser Fahrzeuge durchaus Sinn, denn es dient der Verkehrssicherheit“.Problematisch sei diese Regelung allerdings für das Schaustellergewerbe in Deutschland, so Gero Storjohann weiter. Deren Fahrzeuge seien nicht ganzjährig im Einsatz, sondern verblieben insbesondere im Winterhalbjahr drei bis vier Monate im Winterquartier. „In der Regel findet daher der letztmalige Einsatz der Fahrzeuge in der ersten Dezemberhälfte zu den Weihnachtsmärkten statt und dann erst wieder zu den Frühlingsfesten ab April des Folgejahres. Vielfach erfolgen die Sicherheitsüberprüfungen kurz vor dem Einrücken in das Winterquartier und sind dann anschließend sofort zum Saisonauftakt im Frühjahr wieder fällig“. Dies sei überzogen, so der CDU-Bundestagsabgeordnete, insbesondere auch deshalb, weil die Schaustellerfahrzeuge lediglich eine jährliche Laufleistung von bis zu 3000 Kilometern hätten. „Hier zeigt sich eine Überreglementierung, die eine Zusammenlegung von Hauptuntersuchung und Sicherheitsüberprüfung alle zwölf Monate – möglichst vor dem Saisonauftrakt im Frühjahr – als ausreichend und gerechtfertigt erscheinen lässt und eine Abweichung von der allgemeinen Regelung rechtfertigt“, so Gero Storjohann abschließend.