Gero Storjohann schreibt an den schleswig-holsteinischen Verkehrsminister Dr. Bernd Rohwer
Berlin. – Junge Fahranfänger ab dem 17. Lebensjahr können schon bald in Begleitung eines älteren Fahrerlaubnisinhabers praktische Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln. Darauf hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann, Mitglied im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages, jetzt hingewiesen.Storjohann dazu: „Im Bundesverkehrsministerium wird derzeit ein Verordnungsentwurf beraten, der es den Ländern ermöglicht, das so genannte Begleitete Fahren als Modellversuch einzuführen. Ich habe daher heute an den schleswig-holsteinischen Verkehrsminister Dr. Rohwer geschrieben und ihn gebeten, jungen Fahranfängern auch in Schleswig-Holstein diese Möglichkeit zu eröffnen“, so der CDU-Verkehrsexperte.Die Unfallzahlen junger Fahrerinnen und Fahrer im Straßenverkehr seien erschreckend hoch, so Gero Storjohann. Durch Untersuchungen sei belegt, dass die Unfallgefährdung bei Fahranfängern am Beginn ihrer Fahrkarriere am höchsten sei und mit zunehmender fahrpraktischer Erfahrung schnell abnehme. Neben dem jugendlichen Alter seien Hauptunfallgründe mangelnde Erfahrung und Fahrpraxis.Storjohann weiter: „Das Begleitete Fahren soll die Fahrausbildung unter Begleitung vertiefen, damit praktische Erfahrungen gesammelt werden können. Von der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur mit einem Begleiter fahren zu dürfen, ist eine deutliche Absenkung des Anfängerrisikos zu erwarten. Fahranfänger sind dadurch in der Lage, ab dem 18. Geburtstag eigenständig und ohne Begleitung, aber mit erheblich verringertem Unfallrisiko am Straßenverkehr teilzunehmen. Im Ausland, zum Beispiel in Schweden, hat man mit dem Begleiteten Fahren gute Erfahrungen gemacht. Die CDU wird bei den Beratungen der Verordnung des Verkehrsministers Stolpe sehr genau auf die Details achten und ihre Position einbringen. Ziel kann nur eine Verbesserung der Unfallsituation junger Verkehrsteilnehmer sein. Klar ist: Sicherheit im Straßenverkehr hat für uns absolute Priorität“, so Gero Storjohann abschließend.