Berlin. – „Mit der Einigung zur Eigenheimrente wird ein wichtiges, im Koalitionsvertrag formuliertes Anliegen erfüllt. Der Wegfall der Eigenheimzulage wird damit wirkungsvoll kompensiert“. Mit diesen Worten begrüßt der CDU-Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann die zwischen den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hierüber auf ihrer Sitzung in Bonn erzielte Einigung.
Storjohann, der in der CDU/CSU-Fraktion für alle Fragen der Wohneigentumsförderung zuständig ist, dazu: „Die Integration der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die staatlich geförderte private Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein für ein geschlossenes Konzept der privaten Altersvorsorge“.Diesem Ziel, so der CDU-Bundestagsabgeordnete weiter, dienten die folgenden vereinbarten Punkte:„Die Möglichkeit, Mittel aus Altersvorsorgeverträgen zu entnehmen, wird von 75% auf 100% des angesparten steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögens ausge-weitet. Im Fall einer einmaligen Besteuerung als Alternative zur dauerhaften nachgelagerten Besteuerung werden 70% des in der Wohnimmobilie gebundenen steuerlich geförderten Kapitals besteuert werden. Ebenso förderfähig sind Verträge, die aus einem tilgungsfreien Darlehen und aus einem Bausparvertrag, der zur Tilgung eines Darlehens eingesetzt wird, zusammengesetzt sind. Die zugunsten des Bausparvertrags geleisteten Beiträge gelten als geförderte Tilgungsbeiträge“.Mit der Umsetzung dieser Vereinbarungen unternehme die große Koalition einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung der privaten Altersvorsorge: „Die Bereitschaft, mit der Wohnimmobilie fürs Alter vorzusorgen, wird mit der Eigenheimrente einen Schub erhalten“, so Gero Storjo-hann.