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Die AfD hat in ihrem Antrag gefordert, Petitionen die mehr als 100.000 Mitzeichnungen erreichen, zwingend im Plenum in einer sog. „Bürgerstunde“ zu debattieren.
Meine Argumente dagegen:
1. Wir wollen unsere repräsentative Demokratie stärken. Die Stärke der unterschiedlichen Fraktionen im Bundestag wird durch allgemeine Wahlen bestimmt. Und die Fraktionen legen gemeinsam die Tagesordnung fest. Der Bundestag ist das einzige dafür unmittelbar legitimierte Verfassungsorgan.
2. 100.000 Mitzeichnungen entsprechen gerade mal 1,5 Promille (!) der Wahlberechtigten (2021: 60,4 Mio. Wahlberechtigte). Einer solch kleinen Gruppe einen Einfluss auf die Tagesordnung des Bundestages zu geben, erscheint wenig demokratisch.
Das Instrument der öffentlichen Beratung wird bereits seit 2008 für Petitionen mit über 50.000 Unterstützern genutzt. Die Zahl der öffentlichen Beratungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen, zunehmend auch initialisiert von kommerziellen Anbietern. Hier werden professionelle Kampagnen teilweise mit viel Geld organisiert um „Unterstützungsklicks“ für ein Anliegen zu generieren. So bekommen auch Partikularinteressen zunehmend eine öffentliche Bühne, die diese nicht in jedem Fall verdient haben.
3. Der Antrag der AfD steht dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsanspruch aller Petitionen entgegen! Wir setzen uns dafür ein, dass jedes Problem mit der gleichen Zuverlässigkeit geprüft wird. Und das unabhängig von tagespolitischer Aktualität und Zahl der Unterstützer. Gerade das macht das parlamentarische Petitionswesen so stark!