„Vision Zero“ bedeutet: Unser langfristiges Ziel sind null Verkehrstote.
Mit dem Antrag wurden der Entwurf des Verkehrssicherheitsprogramms der Bundesregierung, die Novellierung der Straßenverkehrsordnung vom 28. April 2020 und die damit verbundenen Verbesserungen für die Verkehrssicherheit begrüßt. Ebenso wurde der Einsatz der Bundesregierung auf europäischer Ebene für den verpflichtenden Einbau von Abbiege- und Notbremsassistenten begrüßt. Darüber hinaus wurde die Bundesregierung aufgefordert, die Vision von null Verkehrstoten explizit als Ziel in der Straßenverkehrsordnung zu verankern und Maßnahmen zu treffen, um den Straßenverkehr sicherer zu gestalten. Der Umgang mit sicherheitsrelevanten Fahrerassistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen soll in der Fahrausbildung ausdrücklich gelernt werden. Straßenverkehrsbehörden erhalten zusätzliche Möglichkeiten, bauliche und regulierende Maßnahmen an unfallreichen Straßen zu unternehmen.