Berlin. – Der Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages Gero Storjohann befürwortet die durch die Bundesregierung unterzeichnete Änderung des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr von 1968, die automatisierten Fahrzeugsyste-men mehr Rechtssicherheit einräumt.
Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968, auch Wiener Straßenverkehrskonvention, ist ein internationaler Vertrag, der damals mit dem Ziel geschlossen wurde, durch Standar-disierung von Verkehrsregeln den Straßenverkehr sicherer zu gestalten. In Deutschland gilt diese Konvention seit 1977.
Jedes Fahrzeug, das sich in Bewegung befindet, muss einen Fahrzeugführer haben, so ist es den Regelungen des Abkommens zu entnehmen. Grund dafür ist die jederzeitige Beherrschbarkeit des Fahrzeugs durch den Fahrzeugführer sowie das Fahren mit einer an die Verkehrsverhältnisse angepassten Geschwindigkeit.
In der heutigen Zeit haben automatisierte Fahrsysteme Einzug in die moderne Welt des Fahrens erhalten. Exemplarisch seien hier der Abstandsregeltempomat und die Spurhalteunterstützung erwähnt. Diese beiden sorgen vor allem kombiniert als Stauassistent zu einem hochautomatisiertem Fahren. Damit wird der Fahrzeugführer in alltäglichen und speziellen Situationen unterstützt und das trägt somit zu einem sichereren und komfortableren Fahren bei.
Vor dem Hintergrund der stetigen Weiterentwicklung dieser Systeme haben viele Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, die Änderung dessen unterzeichnet. Das stellt die Rechtssicherheit für bereits im Verkehr befindliche automatisierte Fahrsysteme her und unterstützt die weitere Entwicklung derselben.
Nach der Gesetzesänderung sollen nun Systeme, die die Führung eines Fahrzeugs beeinflussen als zulässig erachtet werden, wenn sie den Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa (UN-ECE) entsprechen oder aber so gestaltet sind, dass sie vom Fahrer übersteuerbar und abschaltbar sind.