CDU-Bundestagsabgeordneter Gero Storjohann unterstützt Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Änderung des Strafrechts
Berlin. – Im Kampf gegen illegale Graffiti müssen nach Ansicht des CDU-Bundestagsabgeordneten Gero Storjohann jetzt neue Wege beschritten werden. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger würden ihm gegenüber immer häufiger ihr völliges Unverständnis über die „weiche Welle“ äußern, welcher der Staat hier trotz der massiven Zunahme der Schmierereien einnehme. Storjohann unterstützt daher einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der Graffiti im Gegensatz zur derzeit bestehenden Rechtslage eindeutig als Sachbeschädigung erfasst. Storjohann dazu:„Bis jetzt kann Graffiti nur als Sachbeschädigung bestraft werden, wenn eine so genannte ‚Substanzverletzung‘ des beschmierten Gegenstandes vorliegt. Dieser Nachweis ist im Einzelfall schwierig. Wir von der CDU/CSU-Fraktion wollen deshalb, dass die Tatbestände der Sachbeschädigung und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung um das Merkmal des ‚Verunstaltens‘ ergänzt werden, denn die Graffiti-Schmierereien verunstalten immer mehr das Bild unserer Dörfer und Städte. Nur so kann jedes Graffiti strafrechtlich effektiv verfolgt werden“.Storjohann hofft, dass Rot/Grün dem von seiner Fraktion eingebrachten Graffiti-Bekämpfungsgesetz im Deutschen Bundestag zustimmen wird: „SPD und Grüne haben sich dieser Frage immer verschlossen. Doch auch bei uns in Segeberg und Stormarn nehmen die Graffiti-Schmierereien immer mehr zu. Eine falsch verstandene Nachsicht mit den Tätern ist deshalb völlig fehl am Platze. Überdies hat sich ein konsequentes Vorgehen gegen jugendliche Graffiti-Täter eindeutig als Kriminalitätsprävention erwiesen. Das Übel muss an der Wurzel angepackt werden! Ich fordere Rot/Grün daher auf, dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zuzustimmen. Nur so wird das Graffiti-Unwesen eindeutig strafrechtlich erfasst und Täter abgeschreckt“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete abschließend.