Jubiläum: Gero Storjohann übergibt zum zehnten Mal Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses an Bundestagspräsident Norbert Lammert

Bild: Die petitionspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen, der stellv. Ausschussvorsitzende Gero Storjohann MdB (CDU, 3. v.l.) und die Ausschussvorsitzende Kersten Steinke MdB (Linke, 4. v.l.) präsentieren den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2014 in der Bundespressekonferenz. v.l.n.r.: Günter Baumann MdB (CDU/CSU), Kerstin Kassner MdB (Linke), Gero Storjohann MdB (CDU/CSU), Kersten Steinke MdB (Linke), Stefan Schwartze MdB (SPD), Corinna Rüffer MdB (B90/Grüne)

Bild: Die petitionspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen, der stellv. Ausschussvorsitzende Gero Storjohann MdB (CDU, 3. v.l.) und die Ausschussvorsitzende Kersten Steinke MdB (Linke, 4. v.l.) präsentieren den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2014 in der Bundespressekonferenz.
v.l.n.r.: Günter Baumann MdB (CDU/CSU), Kerstin Kassner MdB (Linke), Gero Storjohann MdB (CDU/CSU), Kersten Steinke MdB (Linke), Stefan Schwartze MdB (SPD), Corinna Rüffer MdB (B90/Grüne)

Berlin. – Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am Dienstag seinen Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr 2014 an den Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert MdB übergeben. Für Gero Storjohann MdB (CDU), der seit 2005 stellvertretender Ausschussvorsitzender ist, war es bereits das zehnte Mal, dass er den Jahresbericht an den Bundestagspräsidenten übergeben hat.

Anlässlich des Jubiläums zog Storjohann nun Bilanz:

„Ich freue mich über das deutlich gestiegene öffentliche Interesse an der Arbeit des Petitionsausschusses in den vergangenen Jahren. Die über 15.000 eingegangenen Petitionen und die fast 500.000 elektronischen Mitzeichnungen öffentlicher Petitionen auf der Internetplattform des Deutschen Bundestages bestätigen eindrucksvoll, dass das Petitionsrecht von den Menschen in Deutschland rege genutzt wird. Auch im Parlament wird der Arbeit des Petitionsausschusses inzwischen eine höhere Bedeutung zugemessen.“

Gleichzeitig räumte Storjohann auch mit einigen Mythen rund um das Thema Petitionen auf, so sei beispielsweise die Zahl der Unterschriften für den Erfolg einer Petition unerheblich:

„Ich lege besonderen Wert darauf, dass jeder Eingabe in diesem Ausschuss der gleiche Stellenwert beigemessen wird. Ausschlaggebend für eine positive Entscheidung ist die Relevanz des Petitums und nicht die Anzahl der Unterstützer.“

Auch angesichts der wachsenden Popularität privater Petitionsplattformen im Internet, wie etwa OpenPetition.de, Change.org oder Avaaz.org sieht der stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses Aufklärungsbedarf:

„Die Bitten und Beschwerden der Bürger gehören in den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und nicht auf private Plattformen im Internet. Im Gegensatz zu diesen bietet das Parlament allen Petenten eine Dreifachgarantie: Jede Eingabe wird angenommen, geprüft und beschieden. Wem sein Anliegen wichtig ist, sollte sich daher an das Parlament wenden und nicht an private Anbieter.“

 

Hintergrund:

Gero Storjohann ist seit 2002 Mitglied des Petitionsausschusses. Seit 2005 ist er stellvertretender Ausschussvorsitzender und vertritt seitdem den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages auf internationalen Konferenzen.

Im Jahr 2014 erreichten 15.325 Petitionseingaben den Deutschen Bundestag. Insgesamt wurden vom Ausschuss über 18.000 Petitionen abschließend behandelt.

Art. 17 des Grundgesetzes ermöglicht es jedermann, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen des Bundestages oder der Landesparlamente zu wenden. Dem Petitionsausschuss des Bundestages obliegt nach Art. 45c GG die Bearbeitung der Eingaben.