Keine befristeten Führerscheine in Deutschland

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Zu Vorstellungen der EU-Kommission, Führerscheine zu befristen, erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB, und der zuständige Berichterstatter, Gero Storjohann MdB:

Der Vorschlag der Europäische Kommission zur 3. Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass neu ausgestellte Führerscheine für Pkw und Motorräder auf zehn Jahre zu befristen sind. Führerscheininhaber ab dem 65. Lebensjahr sollen sogar alle fünf Jahre ihren Führerschein neu ausstellen lassen. Zwar sieht der Kommissionsvorschlag keine Verpflichtung zur ärztlichen Untersuchung bei der Neuausstellung des Führerscheins vor, doch können die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Erneuerung ärztliche Untersuchungen und andere Maßnahmen in Bezug auf die Straßenverkehrssicherheit vorschreiben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wendet sich entschieden gegen die geplante Befristung der Fahrerlaubnis. Die Erhöhung der Fälschungssicherheit lässt sich durch entsprechende Ausgestaltung der Fahrerlaubnisse eher erreichen als durch eine Befristung oder Austausch der Dokumente.Die Verkürzung der Befristung für Pkw- und Motorradführerscheininhaber ab einem Alter von 65 Jahren ist in keiner Weise nachvollziehbar, denn dieser Personenkreis gehört nicht typischerweise zu der Bevölkerungsgruppe, die in besonderem Umfang dazu neigt, Führerscheine zu fälschen, um diese zu kriminellen Zwecken zu missbrauchen.Insbesondere lehnt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei der Neuausstellung eine gesundheitliche Untersuchungs-pflicht für ältere Verkehrsteilnehmer ab. Dies wäre eine nicht zu rechtfertigende Altersdiskriminierung, denn die Unfallstatistik belegt, dass gerade diese Gruppe der Verkehrsteilnehmer im Vergleich mit jüngeren Kraftfahrern deutlich weniger unfallauffällig ist.Auf dem Foto: Gero Storjohann, MdB, im Gespräch mit seinem Bundestagskollegen Dr. Ole Schröder, MdB, in der Lobby des Reichstages