Zu dem Beschluß des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments, Führerscheine für Autofahrer ab dem 65. Lebensjahr nicht zu befristen, erklärt der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für Straßenverkehrsrecht und Verkehrssicherheit, Gero Storjohann MdB:
Der Vorschlag der EU-Kommission, die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen für Autofahrer ab dem 65. Lebensjahr auf fünf Jahre zu befristen, ist endgültig vom Tisch. Auf massiven Druck der Christdemokraten hin hat sich hier die Vernunft durchgesetzt. Jede Unfallstatistik beweist, dass gerade ältere Autofahrer keine hohen Fahrleistungen haben und viel seltener in Unfälle verwickelt sind als jüngere Fahrzeugführer. Zu bedauern hingegen ist der Beschluß des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments, daß Autofahrer ihre Führerscheine künftig alle zehn Jahre umtauschen müssen. Das wurde gegen die Stimmen der Christdemokraten beschlossen. Leider haben sich die deutschen Sozialdemokraten hier einer vernünftigen und bürgernahen Lösung widersetzt.Alte Papierführerscheine müssen damit spätestens in zehn Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie gegen das neue Scheckkartenmodell getauscht werden. Wer bereits den EU-Plastikführerschein besitzt, muß ihn in spätestens 20 Jahren gegen ein neues Exemplar tauschen. Danach gilt eine generelle Umtauschpflicht alle 10 Jahre. Diese Befristung schafft nur neue Bürokratie und zusätzliche Kosten für alle Autofahrer. Bestehende Fahrerlaubnisklassen werden durch den Umtausch jedoch nicht eingeschränkt. Mit einem alten 3-er-Führerschein darf man auch künftig Kleinlaster bis zu 7,5 Tonnen fahren. Damit hat sich der Verkehrsauschuss des Europaparlaments gegen die Pläne der EU-Kommission durchgesetzt, die einen harmonisierten Neuzuschnitt der Fahrerlaubnisklassen favorisiert hätte.