Koalitionsvertrag unterstreicht bundespolitische Bedeutung der kommunalen Belange

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Kommunalinteressen sind weiterhin bei der Union in guten Händen

CDU, CSU und SPD haben am heutigen Mittwoch ihren Koalitionsvertrag vorläufig unterzeichnet. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Meister, und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing:

„Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zeigt sehr deutlich, dass die Kommunalinteressen in einer unionsgeführten Bundesregierung weiterhin in guten Händen sind. Der Koalitionsvertrag unterstreicht die intensiven Wechselwirkungen der Bundespolitik auf kommunale Belange – wie ein roter Faden ziehen sich die direkten und indirekten Auswirkungen auf die Kommunen durch den Vertragstext.

Dabei ist deutlich die Handschrift der Union zu erkennen. Der vorliegende Koalitionsvertrag unterstreicht nochmals sehr deutlich: CDU und CSU sind die Kommunalparteien in Deutschland. Dafür haben wir uns in den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag eingesetzt. Die erfolgreiche Kommunalpolitik der vergangenen Jahre wird auch in Zukunft unter Führung von CDU und CSU fortgesetzt werden.

Eine für die Union zentrale Forderung in den Koalitionsverhandlungen war die solide Planung der Vorhaben vor dem Hintergrund der Finanzierbarkeit und der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten. Dies ist gelungen, so dass die Grundlage einer verantwortungsgerechten Kommunalpolitik auch in der 18. Legislaturperiode gelegt wurde. Ab 2014 werden die Kommunen bereits mit rund fünf Milliarden Euro aus der in der 17. Wahlperiode beschlossenen größten Kommunalentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland entlastet. Hinzukommen wird eine weitere Entlastung bei der Eingliederungshilfe. Wir begrüßen, dass bereits vor der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes eine jährliche Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro erfolgen wird. Damit können nicht nur die Kosten der Schulsozialarbeit finanziert werden, sondern auch viele weitere Projekte der Kommunen. Diese Mittel müssen aber die Länderfinanzminister uneingeschränkt und zusätzlich an die Kommunen weiterleiten. Hier dürfen sich die Länder nicht aus der Verantwortung stehlen. Die Bundesländer sind zu allererst für eine auskömmliche Finanzausstattung ihrer Kommunen verantwortlich. Die klare Aufteilung der Verantwortung der föderalen Ebenen im Grundgesetz bleibt auch künftig erhalten und stärkt die kommunale Selbstverwaltung der Kommunen. Insofern ist es aus kommunaler Sicht auch zu begrüßen, dass die Aufhebung des Kooperationsverbotes nicht im Koalitionsvertrag aufgenommen worden ist.

Besonders erfreulich ist, dass bei der Weiterentwicklung der Leiharbeit eine Verschlechterung der kommunalen Belange verhindert werden konnte. Ohne die von CDU und CSU eingebrachte Ergänzung einer tarifvertraglichen Abweichungsregelung hätte die Festlegung einer Überlassungshöchstdauer bei der Leiharbeit das Ende jeder interkommunalen Zusammenarbeit bedeutet. Denn diese Kooperationen, bei der auch Mitarbeiter in Bereichen verschiedener Kommunen eingesetzt – also gewissermaßen „überlassen“ – werden, sind auf Dauer angelegt und nicht nur auf begrenzte Zeit. CDU und CSU haben hier den nötigen Weitblick bewiesen, zu erkennen, welche Gefahren auch in indirekten Auswirkungen für Kommunen lauern.“

Hintergrund – Zu einigen wichtigsten Aspekten für die Kommunen zählen:

Kommunale Selbstverantwortung / Kommunalentlastung:

Wichtig und besonders zu begrüßen ist das klare Bekenntnis, der Steuerfreiheit von interkommunaler Zusammenarbeit. Eine Besteuerung interkommunaler Zusammenarbeit würde diese wichtige Kooperationsform erheblich beeinträchtigen und behindern.

Das klare Bekenntnis der Koalitionspartner dazu, dass der Bund bei der Neuregelung der Eingliederungshilfe mit Inkrafttreten eines Bundesteilhabegesetzes zu einer Entlastung der Kommunen beitragen wird, ist für die Kommunen ein wichtiges Signal.

Breitbandausbau:

Der Breitbandausbau ist vor allem für die Kommunen im ländlichen Raum eine essentielle Herausforderung. Das klare Bekenntnis der Koalitionspartner zu einem flächendeckenden Ausbau mit schnellem Internet bis zum Jahr 2018 ist gut. Nur mit ausreichender Unterstützung und vereinten Kräften kann das ehrgeizige Ziel bis 2018 erreicht werden. Die Große Koalition hat hierfür die Weichen in die richtige Richtung gestellt.

Regionalförderung / Städtebauförderung:

Wir begrüßen die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zu einer „Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung“. Damit greift die Große Koalition ein Vorhaben auf, dass die Union bereits in der letzten Wahlperiode gefordert hatte.

Gesundheit und Pflege:

Wir begrüßen die geplanten Vorhaben zur Stärkung der Gesundheitsversorgung vor allem im ländlichen Raum. Auch hier greift die Große Koalition Forderungen der Union aus der vergangenen Wahlperiode auf, um die Versorgung effizienter und bedarfsgerecht aufrechterhalten zu können. Für die Entwicklung der Wohnort-Attraktivität der Kommunen im ländlichen Raum ist dies ein wichtiger Impuls.