Bis 21. April registrieren, Maschinenförderung für mehr Klima- und Umweltschutz erhalten.
Bundeslandwirtschaftsministerium hat den Startschuss für die zweite Antragsrunde des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ gegeben. Landwirtinnen und Landwirte, die an einer Förderung interessiert sind, müssen sich bis zum 21. April (18 Uhr), registrieren lassen, sofern noch nicht geschehen. Der Start des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Anfang 2021 stieß auf hohe Nachfrage in der Landwirtschaft, sodass die für das erste Halbjahr 2021 eingeplanten Mittel voll in Anspruch genommen wurden. Die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte daher entschieden, die zweite Tranche des Investitionsprogramms zeitlich vorzuziehen. Zuschüsse fließen für hochmoderne Maschinen, die im Sinne des Klima- und Umweltschutzes z.B. enorme Einsparungen bei Pflanzenschutz- und Düngemitteln ermöglichen.
Der Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann (CDU) erklärt dazu: „Das Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützt mit dem Investitionsprogramm gezielt landwirtschaftliche Betriebe, die in moderne Technologie investieren wollen. Beispielsweise in Maschinen und Geräte zur noch exakteren Wirtschafts- und Mineraldüngerausbringung, zur mechanischen Unkrautbekämpfung und zur noch präziseren Pflanzenschutzmittelausbringung. Das wird einen Technikschub auslösen, der noch mehr Emissionen mindert und den Erhalt der Artenvielfalt und die Ressourceneffizienz signifikant steigert.“
Gero Storjohann betont, dass der angepasste Prozess der zweiten Antragsrunde zahlreiche Vorteile habe. Alle Landwirtinnen und Landwirte hätten nun unabhängig von schnellem Internet oder engem Terminkalender die gleichen Chancen auf eine Förderung.
Ablauf und weiteres Verfahren:
Die Registrierung auf dem Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank für alle an einer Förderung interessierten Landwirtinnen und Landwirte ist bis zum 21. April 18 Uhr unter folgendem Link möglich: https://foerderportal.rentenbank.de/anmeldung
Diese Registrierung ist zur Teilnahme am Förderprogramm erforderlich.
Alle Registrierungen zum Investitionsprogramm Landwirtschaft bzw. zum Investitionsprogramm „Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft“, die bereits erfolgt sind, bleiben weiterhin gültig, eine nochmalige Registrierung ist nicht nötig.
Alle Registrierten erhalten von der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Anschreiben per E-Mail mit der Einladung zur Teilnahme an einem „Interessenbekundungsverfahren“.
Interessenbekundungsverfahren vom 23. bis 30. April 2021:
Im Rahmen dieses „Interessenbekundungsverfahrens“ teilen die an der Förderung interessierten Unternehmen mit, dass sie an der kommenden Antragsrunde teilnehmen möchten und ob sie auch prinzipielles Interesse an weiteren bzw. späteren Antragsrunden haben. Hierzu muss sich der Antragsteller eindeutig identifizieren, um Mehrfachanmeldungen zu verhindern.