Berlin. – Als „ein Grundrecht mit hoher Bedeutung“ hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann das Petitionsrecht des Grundgesetzes bezeichnet.
Storjohann dazu in der Debatte des Deutschen Bundestages zum Tätigkeitsbericht des Petitionsaus-schusses für das Jahr 2003: „Nach Artikel 17 GG hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Der hohe Stellenwert dieses Grundrechts verpflichtet alle Mitglieder des Petitionsauschusses zu einer gewissenhaften Arbeit im Sinne des Bürgers.“Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland würden von dem Petitionsrecht regen Gebrauch machen, so Gero Storjohann weiter. Der CDU-Bundestagsabgeordnete hob in diesem Zusammenhang zwei Petitionen des vergangenen Jahres aus Schleswig-Holstein hervor.So sei es in dem einen Petitionsverfahren um die wichtige Frage der Veräußerung bundeseigener Wohngebäude auf der Insel Sylt gegangen. 78 Petenten hätten beanstandet, dass der Bund beabsichtigt habe, auf Sylt 539 Wohneinheiten zu veräußern. Durch die einzigartige Marktlage auf der Insel Sylt hätten die Petenten zu Recht drastische Mieterhöhungen befürchten müssen, denn die Vergangenheit habe schon mehrfach gezeigt, dass die Inselbewohner gegenüber den gezahlten Preisen der Tourismusbranche ins Hintertreffen gerieten.„Mittlerweile hat es hier durch große Unterstützung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen ersten Teilerfolg gegeben. Die Insel Sylt übernimmt zunächst ein Paket von insgesamt 68 Wohnungen. Als künftiger Eigentümer und Vermieter wollen die Sylter Kommunen dafür Sorge tragen, dass die Mietverhältnisse fortgesetzt werden“, so Gero Storjohann. Der Bundestagsabgeordnete äußerte die Hoffnung, dass auch für die anderen Wohnungen bald eine für alle Seiten zufrieden stellende Lösung gefunden werde.Eine weitere Petition habe den Petitionsausschuss aus Gremersdorf im Kreis Ostholstein erreicht. Die Einwohner hätten hier begehrt, die Verlängerung der Autobahn A 1 innerhalb der Ortslage Gremersdorf angemessen zu überdeckeln, um so die Folgen einer Zerschneidung ihres Ortes zu vermindern. Storjohann dazu: „Die rot/grüne Mehrheit im Petitionsausschuss hat sich im Fall Gremersdorf dem Votum der CDU/CSU-Fraktion nicht angeschlossen und die Petition abgelehnt. Hier wurden eindeutig die falschen Prioritäten gesetzt“, so Gero Storjohann abschließend.