Der Verkehrsausschuss im Deutschen Bundestag hat diese Woche über das Modellvorhaben des Bundesverkehrsministeriums beraten, den Moped-Führerschein mit 15 als Pilotprojekt in drei Bundesländern zuzulassen. Dazu erklärt der zuständige Berichterstatter, Gero Storjohann MdB:
„Künftig dürfen Fahranfänger bereits mit 15 Jahren Moped fahren, wenn sie eine qualifizierte Ausbildung hinter sich und eine Prüfung für den Moped-Führerschein bestanden haben. Beides hilft, dass sich die jungen Leute bereits vor dem Autoführerschein mit 17 bzw. 18 Jahren in den Verkehrsalltag eingewöhnen. So lernen die jungen Fahrer langsam, aber eben vor allem sicher, Verantwortung für sich selbst und für andere Verkehrsteilnehmer zu tragen. Das dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer und ist ein wertvoller Beitrag zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Ähnlich wie beim erfolgreichen Modellversuch ,Begleitetes Fahren mit 17 Jahren‘ gibt es eine befristetet Testphase, die Ende Dezember 2018 ausläuft. In dieser Zeit wird das Modellprojekt parallel wissenschaftlich begleitet.
Das Bundesverkehrsministerium erlässt dazu eine Verordnung, die auf dem Antrag „Erwerb von Zweiradführerscheinen erleichtern“ basiert. Die nun daraus resultierende Verordnung macht in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ein entsprechendes Pilotprojekt für einen früheren Moped-Führerschein möglich.
Die frühere Möglichkeit zur eigenständigen Mobilität hilft insbesondere den Schülern und Auszubildenden im ländlichen Raum. Denn nicht immer können die Jugendlichen allerorts mit dem Öffentlichen Nachverkehr oder von den Eltern gefahren werden.“