Anlässlich der Ablehnung von 9 Petitionen, mit denen nach Ostdeutschland gelangte deutsche Kriegsgefangene eine Entschädigung erbitten, durch die Mehrheit im Petitionsausschuss erklären der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Petitionsausschuss, Günter Baumann MdB, und der zuständige Berichterstatter, Gero Storjohann MdB:
Dies ist erneut ein Schwarzer Tag für Spätheimkehrer und Zivildeportierte in den neuen Ländern. Ich bin maßlos ent-täuscht über das Verhalten von SPD und Grünen in der Frage der Entschädigung für die in die SBZ/DDR entlasse-nen Langzeitkriegsgefangenen und Zivildeportierten. Am Mittwoch hat die rot-grüne Regierungskoalition im Petitions-ausschuss den Antrag der CDU/CSU-Fraktion auf Über-weisung von 9 Petitionen an die Bundesregierung abgelehnt und die Petitionen negativ abgeschlossen. Die hochbetagten Spätheimkehrer begehren mit ihren Peti-tionen eine einmalige Entschädigungsleistung wegen der von ihnen erlittenen Kriegsgefangenschaft im Osten. Zu kritisieren ist besonders die mit der herzlosen rot-grünen Verweigerungshaltung verbundene fortbestehende Gerech-tigkeitslücke in Deutschland. Während die nach Westdeutschland Entlassenen eine Entschädigungsleistung von bis zu 12.000 DM bekamen, gingen die Leidensgefährten mit dem gleichen Lebensschicksal aus dem östlichen Teil Deutschlands leer aus. Sie waren in der DDR außerdem noch besonderen Pressionen ausgesetzt. Die jüngsten Berechtigten sind bereits 80 Jahre alt. Von den 1998 ermittelten 50.000 betroffenen ehemaligen Soldaten und Zivilpersonen leben jetzt wahrscheinlich noch höchstens 38.000. Damit würde den Bund diese Entschädigungszahlung nur noch 22 Millionen Euro kosten. Verweise aus Koalitionskreisen auf eine mögliche Leistung der Stiftungen für politische Häftlinge oder der Heimkehrerstiftung sind reine Ablenkungsmanöver und kein Ersatz für die notwendige Entschädigung. Beide Stiftungen sind bisher schon unterfinanziert. – Die Unionsfraktion wird im Bundestag weitere Initiativen zur Schließung dieser Gerechtig-keitslücke ergreifen. Die CDU/CSU-Fraktion war in der letzten Wahlperiode an der rot-grünen Blockade dieses Vorhabens gescheitert (Drs. 14/4144). Auch eine Gesetzesinitiative des Bundesrates vom Februar 2003 (Drs. 15/407) hatte die rot-grüne Mehrheit im Oktober 2003 abgeschmettert. Dieser Gesetzentwurf sah für die ostdeutschen Heimkehrer gestaffelt nach der Dauer Ihres Gewahrsams folgende Entschädigungsleistungen vor: Für die Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948: 500 Euro, für die Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950: 1.000 Euro und für die Entlassungsjahrgänge ab 1951: 1.500 Euro.