Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zum „Begleiteten Fahren mit 17“ im Deutschen Bundestag erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB, und der zuständige Berichterstatter für Straßenverkehrsrecht und Verkehrssicherheit, Gero Storjohann MdB:
Lange haben Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen dieser sinnvollen Regelung Steine in den Weg gelegt. Erst nachdem die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen konkreten Gesetzesvorschlag zu dieser Thematik vorgelegt haben, ist Rot/Grün aus dem Dornröschenschlaf erwacht. Zwar wurde unser Gesetzesentwurf abgelehnt, doch kurze Zeit später brachte die rot-grüne Koalition diesen in abgeschriebener Form wieder ein. Ein Grund für uns – als Urheber dieser Idee – dem Gesetz zuzustimmen.Durch das heute beschlossene Gesetz besteht die Möglichkeit, den Pkw-Führerschein unter Auflagen ab 17 Jahren in den Ländern zu erhalten, die Modellversuche zum „Begleiteten Fahren“ einführen wollen. Minderjährige Fahranfänger dürfen dann das Fahrzeug nur in Begleitung einer „namentlich benannten“ Person führen. Verstöße führen zum sofortigen Widerruf der Fahrerlaubnis. Durch das Gesetz werden die Voraussetzungen für die Einführung des Begleiteten Fahrens nunmehr bundeseinheitlich vorgegeben. Damit wird Rechtsklarheit geschaffen. Außerdem werden die Rahmenbedingungen und Anforderungen, die eine Begleitperson erfüllen muss, klar definiert. Bisher konnten einzelne Bundesländer nur Einzelausnahmen erteilen, um das „Begleitete Fahren mit 17“ zu erproben. Das CDU-geführte Niedersachsen hatte hier eine wichtige Vorreiterrolle übernommen. Hamburg und Bremen sind diesem guten Beispiel Niedersachsens vor kurzem gefolgt. Auch wenn Rot/Grün beim „Begleiteten Fahren mit 17“ nun endlich zur Vernunft gekommen ist, bleibt zu kritisieren, dass im Gesetz eine Regelung zur Evaluation, also der wissenschaftlichen Auswertung des Modellversuchs, fehlt. Die Koalitionsfraktionen wollen sich hier um die Kosten drücken. Eines muss klar sein: Wächter der Verkehrssicherheit ist der Bund! Die notwendige Auswertung ist daher aus Bundesmitteln durch die Bundesanstalt für Straßenwesen durchzuführen – und zwar derjenigen Modellversuche, die auf Basis des heute beschlossenen Gesetzes durchgeführt werden. Diese Klarstellung im Gesetz wäre wünschenswert gewesen und bedarf einer eventuell späteren Überarbeitung.