Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach die schleswig-holsteinische Landesregierung den Landtagsabgeordneten Akten vorlegen muss
Berlin / Kiel. – „Die Landesregierung hat vor dem Bundesverfassungsgericht eine schwere Niederlage in Sachen 35-Millionen-Loch erlitten. Alle von meinen Landtagskollegen Jost de Jager, Sylvia Eisenberg, Caroline Schwarz und von mir im Akteneinsichtsverfahren angeforderten Dokumente müssen jetzt unverzüglich vorgelegt werden“, sagte der CDU-Bundestags-abgeordnete Gero Storjohann, der bis 2002 dem schleswig-holsteinischen Landtag angehörte.„Dies ist ein später Sieg der Gerechtigkeit. Ich fordere die Landesregierung auf, die Akten sofort auf den Tisch zu legen. Wir müssen in der Aufklärung einer der peinlichsten Vorgänge für Ministerpräsidentin Heide Simonis und Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave endlich weiter kommen. Durch den Beschluss sind überdies die Rechte der Parlamentarier gestärkt worden. Frau Simonis ist mit dem Versuch gescheitert, die Opposition mundtot zu machen“, so Storjohann abschließend.