Berlin. – Anlässlich der Ankündigung des Bundesministers Tiefensee erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann, Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages und in der CDU/CSU-Fraktion zuständig für das Wohngeldrecht:
Mit seiner Ankündigung greift Bundesminister Tiefensee die Inhalte aus den Koalitionsgesprächen im Ausschuss auf. Derzeit wird im Ausschuss ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Wohngeldnovelle beraten. Es zeigt sich, dass es gerechtfertigt ist, diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung um eine weitere Leistungskomponente zu ergänzen. Eine Wohngelderhöhung steht auf der Tagesordnung. Die Unionsfraktion steht dem offen gegenüber. Bundesminister Tiefensee ist nun gehalten, für die Leistungserhöhung ein Konzept vorzulegen, das auf das Gesamtgefüge staatlicher Sozialleistungen, auf die Haushaltslage und die klimapolitischen Zielstellungen der Bundesregierung abgestimmt ist. Der Anspruch, die stark gestiegenen Heizkosten in die Ermittlung des Wohngeldanspruchs einzubeziehen, muss mit Anreizen zur Energieeinsparung im Wohngeldrecht verknüpft werden. Die letzte Wohngelderhöhung erfolgte im Jahr 2001. Die regelmäßige Überprüfung ist geboten.