Berlin. – Zum heute im Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen des Deutschen Bundestages mit den Stimmen von Rot/Grün verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem das Wohngeldrecht rückwirkend geändert werden soll, erklärt der in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Wohngeldrecht zuständige Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann:
„Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf soll eine als unrechtmäßig beurteilte Praxis beim Wohngeldrecht nun rückgängig rechtswirksam gemacht werden. Ohne diesen rückwirkenden Eingriff zu Lasten der Sozialhilfeträger kämen Kosten von ca. 800 Millionen Euro auf Bund und Länder zu. Mit dem Gesetzentwurf soll den Kommunen, soweit sie Träger der Sozialhilfe sind, dieses Geld vorenthalten werden. Dagegen sind erhebliche Bedenken geltend zu machen. Die Bundesregierung trägt mit ihrem Vorschlag die Verantwortung für mögliche weitere juristische Auseinandersetzungen. Das Ende finanzieller Risiken für die Haushalte von Bund und Ländern aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2003 wird damit nicht erreicht.Das Gericht hatte entschieden, dass die bis dahin gängige Praxis der Zurechnung der Hilfe in besonderen Lebenslagen zum Jahreseinkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes im Falle von Heimbewohnern nach dem derzeitigen Wortlaut des Wohngeldgesetzes nicht möglich ist. Damit wäre für Heimbewohner mit Wohngeldansprüchen eine Neuberechnung für die Zeit vom 1.Januar 2001 bis zum 31.Dezember 2004 erforderlich. Finanzielle Auswirkungen hätte dies auf die Höhe der Aufwendungen der Sozialhilfeträger einerseits sowie die Höhe der Aufwendungen von Bund und Ländern als Wohngeldfinanzierer andererseits. Auf Grund des Urteils haben die Sozialhilfeträger quasi einen erheblichen Erstattungsanspruch für zu viel gezahlte Leistungen, die eigentlich durch das Wohngeld getragen werden müssten. Der Gesetzentwurf geht von ca. 800 Millionen Euro aus, die durch diesen nun auf ca. 75 Millionen Euro reduziert werden sollen. Gegen den Vorschlag haben die kommunalen Spitzenverbände erhebliche Einwände geltend gemacht. Sie lehnen die rückwirkende Änderung ab und wehren sich dagegen, dass die Haushalte von Bund und Ländern, zu Lasten der Träger der Sozialhilfe – also vor allem der Kommunen – geschont werden sollen“.