Norderstedt – Am Dienstag traf sich Peter Holle, der Vorsitzende der Norderstedter CDU Fraktion und Hauptausschussvorsitzende mit dem CDU Bundestagsabgeordneten Gero Storjohann im Norderstedter Rathaus zum Meinungsaustausch über den Wohnungsbau in Norderstedt. Diskutiert wurde über das Wohnungsmarktkonzept der Stadt Norderstedt, Bauplanungen und den Landesentwicklungsplan. Gero Storjohann vermittelte als erfahrener Fachmann für Bau und Stadtentwicklung einen Einblick in die bundespolitische Unterstützung für den Wohnungsbau.
Norderstedt plant aktuell 4500 neue Wohneinheiten. Für weiteren Wohnungsbau sind CDU und FDP mit den Tangstedter Nachbarn im Gespräch. Auch in den umliegenden Orten wie Nahe und Itzstedt sind neue B-Pläne in der Entwicklung. Peter Holle erläuterte neben dem Wohnungsbaukonzept auch die Überlegungen zur damit verbundenen Verkehrsplanung mit innovativen Konzepten wie Carsharing, Förderung des Radverkehrs und autonomen Shuttle-Verkehr mit und ohne Schienen.
„Die CDU denkt in Norderstedt über ein Familienkonzept bei den Bauplanungen nach. Nur 30% der Wohnungen wird zur Zeit durch Familien genutzt“, kündete der Stellvertretende Vorsitzende vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr an.
„Die Wohnungsfrage ist eine zentrale soziale Frage unserer Zeit. Im Alltag stehen derzeit viele Menschen, gerade mit geringem und mittlerem Einkommen, vor dem Problem, für sich und ihre Familien ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Das übergeordnete Ziel der Bundesregierung ist es deshalb, mehr Wohnraum zu schaffen. Zu diesem Zwecke hat die Bundesregierung im September 2018 mit Vertretern der Bundesländern, Kommunen und Wohnungswirtschaft eine umfassende Wohnraumoffensive für 1,5 Millionen neue Wohnungen in Deutschland verabredet. Mit öffentlichen und privaten Investitionen soll die Stabilität des Wohnungsmarktes wiederhergestellt werden“, nimmt Gero Storjohann zu den Norderstedter Plänen für den Familienwohnungsbau aus Bundessicht Stellung.
Der Bund stellt den Ländern von 2018 bis 2021 mindestens 5 Mrd. Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung. Damit können zusammen mit Mitteln der Länder und Kommunen über 100.000 zusätzliche Sozialwohnungen geschaffen werden. Schleswig-Holstein hatte in der Vergangenheit die Mittel für den Wohnungsbau stets zu einhundert Prozent abgerufen und für den sozialen Wohnungsbau kofinanziert.
Zur Stärkung der Eigentumsbildung bei Familien stellt der Bund in dieser Legislaturperiode 2,7 Mrd. Euro für das Baukindergeld bereit. Durch die zügige Umsetzung des Förderprogramms können seit dem 18. September 2018 Familien mit Kindern bei der KfW rückwirkend zum 01.01.2018 Anträge stellen.
Den frei finanzierten Mietwohnungsbau will der Bund durch eine steuerliche Sonderabschreibung (Sonder-AfA) fördern, für die ein Bauantrag zwischen dem 01.09.2018 und dem 31.12.2021 gestellt wird. Mit dieser Sonderabschreibung können in den ersten vier Jahren bereits 28 Prozent der Investitionskosten abgesetzt werden (statt bisher 8 Prozent). Ein entsprechendes Gesetz wurde bereits am 29.11.2018 vom Bundestag verabschiedet, jedoch steht noch die erforderliche Zustimmung des Bundesrates aus.
Aus aktuellem Anlass wurde noch über die Möglichkeiten für den Bau von Radschnellwegen und die Förderung durch den Bund diskutiert.
Im Anschluss stellten sich die beiden Politiker in einem Pressetermin den Fragen von Journalisten.