Kleine und große Infrastrukturprojekte werden bald viel schneller umgesetzt: Mit dem „Investitionsbeschleunigungsgesetz“ hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das schnelleres Planen und Bauen in Deutschland möglich macht. Das sorgt schneller für klimafreundliche Mobilität und stärkt gleichzeitig die Wirtschaft.
Dazu der CDU-Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann:
„Das Gesetz beschleunigt Genehmigungen, verkürzt Gerichtsverfahren, sorgt für schnelleres Baurecht und vereinfacht die Verfahren. Der ganze Prozess wird entschlackt. Es wird in Zukunft nicht mehr so einfach möglich sein, die Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte durch Gerichtsverfahren um Jahre in die Länge zu ziehen.“
Für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene soll künftig keine Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein. Dazu gehören: die Elektrifizierung von Bahnstrecken, die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik, der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen, die Errichtung von Schallschutzwänden zur Lärmsanierung. Umweltprüfungen in diesen Fällen werden erleichtert, etwa durch eine Vorprüfung, durch die teilweise die nachfolgenden Prüfungen entfallen können.
Um die Verwaltungsgerichtsverfahren zu verkürzen, sollen zukünftig in erster Instanz Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe zuständig sein, z.B. für Landesstraßen, Hafenprojekte oder Windräder. Das spart eine Instanz und verkürzt die Zeit der Verfahren.
Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte – wie Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau – wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet. Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort gebaut werden. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt in diesen Fällen. Der Weg des einstweiligen Rechtsschutzes im Eilverfahren bleibt erhalten.
Infrastrukturprojekte werden in Deutschland in der Regel in einem zweistufigen Prozess zugelassen:
- Raumordnungsverfahren: zur Prüfung der (über)regionalen Auswirkungen eines Projektes.
- Planfeststellungsverfahren: zur Erteilung des Baurechts. Um Doppelarbeiten zu vermeiden, kann künftig auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden, wenn keine entsprechenden Konflikte zu erwarten sind. Darüber hinaus wird das Verfahren – z.B. durch Online-Veröffentlichungen – stärker digitalisiert.
In dieser Legislaturperiode sind bereits mehrere Neuregelungen zur Planungsbeschleunigung in Kraft getreten.
Demnach kann der Deutsche Bundestag per Gesetz wichtige umweltfreundliche Schienen- und Wasserstraßenprojekte genehmigen.
Verfahren bei Ersatzneubauten wurden verschlankt. Wenn z.B. Brücken ersetzt werden, entfällt ein neues Genehmigungsverfahren. Zudem wurden Kommunen bei der Beseitigung von Bahnübergängen entlastet, damit diese schneller gebaut werden können.